Hoi Ralph
Auch in Deutschland ist man nicht erstmal schuldig, bis die Unschuld nachgewiesen ist. Es gilt in Deutschland wie in den meisten/allen Rechtsstaaten vorerst die Unschuldsvermutung (z.B. in der Europäischen Menschenrechtskonvention steht Art. 6 Abs. 2: "Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.").
Zur Untersuchungshaft muss in Deutschland ein dringender Tatverdacht vorliegen sowie die Gefahr der Flucht / Verborgenheit, Verdunkelungsgefahr (d.h. dass der Beschuldigte im Nachhinein die Tatbestände zu ändern versucht). (§ 112 StPO). Die Untersuchugnshaft jedoch ist kein negatives Urteil, sondern nur eine Erleichterung des Verfahrens. Dass der Leumund des Angeklagten bei einer Untersuchungshaft leidet, ist einleuchtend, aber möglicherweise in Fällen, wo eine Untersuchungshaft angebracht ist, nicht zu umgehen.
Im vorliegenden Fall ist klar, dass der Grund darin liegt, dass Kachelmann in die Schweiz "flüchten" könnte und eine Auslieferung schwer (unmöglich?) würde. Was genau die Gründe jedoch sind, dass von einem dringenden Tatverdacht gesprochen werden kann, das werden wir möglicherweise nie erfahren - und das müssen wir ja auch nicht

Aber in einem Gerichtsverfahren gibt es immer zwei Involvierte, der Kläger und der Angeklagte. Und wenn beide sich gegenseitig beschuldigen, zu lügen - wer weiss, was wirklich die Wahrheit ist? Ich zumindest masse mir nicht zu, der einen oder der anderen Partei recht zu geben ...
Grundsätzlich kann die Untersuchungshaft nicht länger als 6 Monate dauern, ausser die Fortsetzung ist gerechtfertigt, da aufgrund schwieriger Umstände das Urteil noch nicht gefasst werden konnte (§121 StPO).
Quellen: Wikipedia inkl. Quellenverzeichnisse; Deutschse Gesetz
Viele Grüsse
Lukas