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Wie mit unseren Steuergeldern umgegangen wird

Erdbeben, Kameras, Forumkritik usw.
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Federwolke
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Beitrag von Federwolke »

Hoi zäme

Es war einmal...

... ein Staatsbetrieb, der ganz schlaue Sachen entwickelte. Dann kam ein anderer Staatsbetrieb und hat die ganz schlauen Sachen vom ersten Staatsbetrieb ein bisschen umgefärbt und weiterverwendet. Der erste Staatsbetrieb fand das nicht lustig und verlangte vom zweiten Staatsbetrieb Gebühren und dass die Quelle genannt würde. Einigen konnten sich die beiden Staatsbetriebe nicht, so dass sie einen dritten Staatsbetrieb namens Bundesgericht herbeizogen, um den Fall zu klären.

Bild

Ihr dürft dreimal raten, wer die beiden streitenden Staatsbetriebe sind...

Emmentaler
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Beitrag von Emmentaler »

Das hab ich auch fast nicht geglaubt, als ich das heute Mittag im Radio gehört habe.
Mal schauen, ob das was wird mit den Copyright-Hinweisen ;).

Solange SF Meteo seinen schönen neuen Opener behalten darf, bin ich zufrieden :-)


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crosley
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Beitrag von crosley »

12:00 -- Tages-Anzeiger Online

SRG verliert Rechtsstreit gegen MetoSchweiz

Regenradar von MeteoSchweiz.


Die SRG SSR idée suisse hat den Streit um die Rechte an Radarbildern des Bundesamtes für Meteorologie und Klimatologie (MeteoSchweiz) verloren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der SRG abgewiesen.

Hintergrund des Streites ist eine Verfügung von MeteoSchweiz vom Mai 2004. Der SRG wurden dabei 260'000 Franken Abonnementsgebühren in Rechnung gestellt. Zudem verfügte MeteoSchweiz die Bedingungen für die Nutzung der bezogenen Dienste. In der Folge entbrannte ein Streit um die Rechte an Bildern des Regenradars.
Kein eigenständiges Produkt
Die SRG bezieht diese Bilder und bearbeitet sie technisch, damit sie per Mobiltelefon verschickt oder im Internet publiziert werden können. Nach Meinung der SRG ist das Resultat der Bearbeitung ein eigenständiges Produkt, über das sie frei verfügen kann und wofür sie MeteoSchweiz weder Rechenschaft noch Gebühren schuldet.
Damit liegt sie falsch, wie nun das Bundesgericht in Abweisung ihrer Verwaltungsgerichtsbeschwerde letztinstanzlich entschieden hat. Laut den Lausanner Richtern nimmt die SRG keine inhaltlichen Änderungen an den Bildern vor. Durch die technische Bearbeitung würden zwar andere Wege für den Absatz erschlossen.

Pflicht zur Quellenangabe
Wie dadurch ein neues Produkt entstehen solle, sei jedoch nicht ersichtlich. Entgegen der Meinung der SRG sei es MeteoSchweiz auch nicht verwehrt, die Radarbilder selber in internet- und MMS-tauglicher Form anzubieten. Dieser Ausbau des Angebots entspreche ohne weiteres dem Leistungsauftrag.
Schliesslich haben die Lausanner Richter auch die Pflicht der SRG bestätigt, MeteoSchweiz bei der Verwendung von gelieferten Radar- und Satellitenbildern als Quelle anzugeben. Auch hier hatte die SRG die Meinung vertreten, dass durch die Ausstrahlung der Bilder in ihren Sendungen ein neues, eigenes Produkt entstehe.

EDI hatte zuvor schon gleich entschieden
Mit seinem Urteil hat das Bundesgericht einen Entscheid des EDI bestätigt, das die Beschwerde der SRG gegen die Verfügung von MeteoSchweiz im vergangenen März weitgehend abgewiesen hatte. Für das Verfahren vor Bundesgericht wurden der SRG 8000 Franken Gerichtsgebühren auferlegt. (cpm/sda)

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Willi
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Beitrag von Willi »

Ein typisches Beispiel, wie künstlich Arbeit generiert wird und sich viele daran eine goldene Nase verdienen.

Quizfrage: bis zu welcher Standardabweichung darf man über ein Radarbild einen Rauschfilter legen und das Bild weiterverkaufen?

.012, 0.235, 0.786, 1.2354, 4.563 oder 8.736 dBZ? Und wie ist die Grenze bei serieller Korrelation?

Eine hochinteressante juristische Frage, zu deren Beantwortung getrost eine mehrjährige Arbeit geleistet werden kann. Aber die Urheberrechtler wollen ja auch leben. :=(

Gruss Willi
Gruss Willi
Immer da wenn's wettert

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